ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Die Werbebande
Adolfstr. 36 A
12621 Berlin

(nachfolgend Agentur genannt)

1. Geltung der AGB

Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Angebote und Kostenvoranschläge

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit mit der Bestätigung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
2.2 In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Kleinere Aufträge bis zu 200,00 € sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Satzkosten, Retuschen oder ähnliche bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung.
2.3 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
2.4 Wir sind weiterhin berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
2.5 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

3. Bestellungen

Bestellungen sind maschinengeschrieben einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir aufgrund der möglichen Fehlerquellen bei der Übermittlung nicht entgegen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung.

4. Abwicklung von Aufträgen

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Originalillustrationen usw.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

5. Lieferung und Lieferfristen

5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten wie z.B. die Beschaffung von Unterlagen und Freigaben ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als festen Termin bestätigen, sind unverbindlich.

6. Zahlungsbedingungen und Preise

6.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgaben oder sonstige nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Die von der Agentur dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
6.3 Wir sind berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen. Gegebenenfalls ist eine Anzahlung von 35% bei Vertragsabschluss und 35% bei Lieferavis erforderlich.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
6.5 Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor.
6.6 Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.
6.7 Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten als Erfüllung erst, wenn wir über den Gegenwert verfügen können. Durch Bezahlung per Wechsel oder Scheck entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Für Auslandszahlungen innerhalb der EG gelten besondere Bestimmungen, um Bankspesen zu vermeiden. Dieser Zahlungsweg wird Ihnen von unserer Buchhaltung vorgegeben. Bei Missachtung gehen Kosten für Auslandszahlungen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von € 2,50 per Mahnung. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherungsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Entwürfe, Schutzrechte

7.1 Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Datensätze und Modelle bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
7.2 Jegliche Verwendung von Datensätzen,die von uns gefertigt wurden, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
7.3 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

8. Nutzungshonorar

Die Agentur erbringt gegebenenfalls eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Auftraggeber die Kreativleistung der Agentur nutzt, berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar, es sei denn, es wird anderes schriftlich vereinbart. Die Berechnung des Nutzungshonorars richtet sich nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD).

9. Vertraulichkeit

Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.2 Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt unser Gesprächspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung der Mängel in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
10.3 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur wahlweise das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu, oder eine Ersatzlieferung.
10.4 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Agentur, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Agentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
10.5 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei.
10.6 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
10.7 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der Agentur die Kosten hierfür der Auftraggeber.
10.8 Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht.
10.9 Wir haften nicht für Transportschäden. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

11. Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Durch eine teilweise computergestützte Fertigung werden Ihre Bestellungen bereits unverzüglich am Eingangstag erfasst und in Teilbereichen bearbeitet. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

12. Gestaltungsfreiheit

12.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
12.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13. Datenschutz

Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Berlin.
14.2 Es gilt deutsches Recht.

15. Abwehrklausel und Schlussbestimmungen

15.1 Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
15.2 Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.